Widerrufsbelehrung
Rücktrittsrecht / Sonderanfertigungen
Unsere CNC-Frästeile werden individuell nach Kundenspezifikation bzw. nach der hochgeladenen STEP-Datei gefertigt.
Für solche Sonderanfertigungen besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Ein Rücktritt ist daher nach Auftragsbestätigung bzw. nach Beginn der Fertigungsvorbereitung nicht mehr möglich.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt, wenn das gelieferte Teil nicht den vereinbarten Spezifikationen entspricht.

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